Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten behandeln Kinder, weil diese zum Beispiel Störungen in der Wahrnehmung und Wahrnehmungsverarbeitung beziehungsweise bei der Graphomotorik haben, die Probleme beim Lesen, Rechnen und Schreiben mit sich bringen können.
Das bedeutet, dass stets eine gründliche Untersuchung erfolgen muss, die eine Störung diagnostiziert, aufgrund derer Ergotherapie verordnet werden kann.
Verordnungen, auf denen als Indikation „LRS“ (Lese-Rechtschreib-Schwäche) oder „Dyskalkulie“ (Rechenschwäche) steht, können nicht zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden.
Quelle: Deutscher Verband der Ergotherapeuten (DVE)